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Data Process Agreement

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird geschlossen zwischen

 

IntelliFinder A/S (im Folgenden 'Auftragsverarbeiter')
Ørbækvej 266, 1. th, 5220 Odense SØ

Firmenregistrierungsnummer: DK30282671

und dem Kunden (im Folgenden 'Verantwortlicher').

Definitionen

Die in dieser Vereinbarung verwendeten, großgeschriebenen Begriffe haben die nachstehend festgelegte Bedeutung:

(a) „Verantwortlicher“ bezeichnet den Kunden, der mit dem Auftragsverarbeiter eine Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistungen abschließt.
(b) Auftragsverarbeiter“ bezeichnet IntelliFinder.

(c) „Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union 2016/679 („DSGVO“) sowie alle nationalen Umsetzungsgesetze, Vorschriften und sekundären Rechtsvorschriften.

(d) „Betroffene Person“ bezeichnet die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.

(e) „Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

(f) „Dienstleistungen“ bezeichnet das cloud-basierte Tool für standortbasiertes Projektmanagement, das vom Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen bereitgestellt wird.

(g) „Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet jeden Dritten, der vom Auftragsverarbeiter beauftragt wird, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zu verarbeiten.

 

Umfang und Zweck

(a) Der Verantwortliche beauftragt den Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur Erbringung der Dienstleistungen zu verarbeiten.

(b) Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Dauer, während der der Verantwortliche Kunde des Auftragsverarbeiters ist, es sei denn, diese Vereinbarung oder die zugrunde liegende Vereinbarung zwischen den Parteien wird gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung vorzeitig beendet.

(c) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen und dieser Vereinbarung.

(d) Der Auftragsverarbeiter wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um ein dem Risiko der Verarbeitung angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung.

(e) Der Auftragsverarbeiter ist nicht verantwortlich für personenbezogene Daten, die vom Verantwortlichen oder seinen autorisierten Nutzern in die Dienstleistungen eingegeben werden.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

(a) Der Auftragsverarbeiter wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff zu schützen.

(b) Der Auftragsverarbeiter wird personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich, durch Gerichtsbeschluss oder aufgrund regulatorischer Anforderungen erforderlich. Sollte der Auftragsverarbeiter verpflichtet sein, personenbezogene Daten offenzulegen, wird er den Verantwortlichen unverzüglich über diese Verpflichtung informieren, es sei denn, dies ist gesetzlich untersagt.

(c) Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 48 Stunden, benachrichtigen, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die sich auf die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten auswirkt.

(d) Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen unterstützen, soweit sich diese Verpflichtungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung beziehen, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen.

(e) Der Auftragsverarbeiter wird alle personenbezogenen Daten im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) speichern, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung vor. Siehe „Datenübermittlung“.

Unterauftragsverarbeiter

(a) Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter wird sicherstellen, dass Unterauftragsverarbeiter an Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger schützend sind als die in dieser Vereinbarung festgelegten.

(b) Der Auftragsverarbeiter bleibt vollumfänglich haftbar für jegliche Handlungen oder Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter, die dazu führen, dass der Auftragsverarbeiter gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt.

(c) Der Datenverarbeiter darf keine Sub-Auftragsverarbeiter ersetzen oder neue Sub-Auftragsverarbeiter ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Datenverantwortlichen beauftragen. Der Datenverarbeiter muss dem Datenverantwortlichen eine angemessene Frist zur Kenntnisnahme der beabsichtigten Änderungen bezüglich der Hinzufügung oder des Austauschs von Sub-Auftragsverarbeitern einräumen, sodass der Datenverantwortliche ausreichend Zeit hat, solchen Änderungen zu widersprechen. Erteilt der Datenverantwortliche keine schriftliche Zustimmung zum vorgeschlagenen Sub-Auftragsverarbeiter, darf der Datenverarbeiter den Einsatz dieses Sub-Auftragsverarbeiters nicht fortsetzen.

Rechte der betroffenen Person

(a) Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen angemessene Unterstützung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen leisten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auskunftsersuchen, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.

(b) Erhält der Auftragsverarbeiter eine Anfrage von einer betroffenen Person zur Ausübung ihrer Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten, wird der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich über die Anfrage informieren.

(c) Der Auftragsverarbeiter ist nicht verantwortlich für die Erfüllung von Anfragen betroffener Personen oder die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem Verantwortlichen vereinbart. 

(d) Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für Ansprüche, Schäden, Verbindlichkeiten, Geldbußen, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit Anfragen oder Anfragen von betroffenen Personen ergeben. Der Verantwortliche ist allein dafür verantwortlich, seine Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf Anfragen oder Anfragen von betroffenen Personen zu erfüllen.

Datenübermittlung

(a) Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) übermitteln.

(b) Falls personenbezogene Daten außerhalb des EWR übermittelt werden, wird der Auftragsverarbeiter sicherstellen, dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln oder andere Schutzmaßnahmen, wie sie durch die anwendbaren Datenschutzgesetze vorgeschrieben sind.

Beendigung

(a) Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung wird der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich löschen oder zurückgeben.

(b) Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten im Umfang und nur für den Zeitraum aufbewahren, der durch anwendbares Recht vorgeschrieben ist.

Freistellung und Haftung

(a) Der Auftragsverarbeiter stellt den Verantwortlichen von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Geldbußen, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei und hält ihn schadlos, die sich aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Auftragsverarbeiter ergeben.

(b) Der Verantwortliche stellt den Auftragsverarbeiter von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Geldbußen, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei und hält ihn schadlos, die sich aus einem Verstoß des Verantwortlichen gegen diese Vereinbarung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten ergeben.

(c) In keinem Fall haftet eine Partei der anderen Partei gegenüber für indirekte, zufällige, spezielle, Folgeschäden oder Strafschadensersatz oder für entgangenen Gewinn, Einnahmen, Daten oder Geschäftsmöglichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der eine solche Haftung geltend gemacht wird, selbst wenn die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

Sonstiges

(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Verhandlungen, Absprachen, Zusicherungen und Garantien.

(b) Diese Vereinbarung kann von IntelliFinder A/S (dem „Datenverarbeiter“) geändert oder modifiziert werden, vorausgesetzt, dass der Kunde (der „Datenverantwortliche“) über solche Änderungen benachrichtigt wird.

(c) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem sich der Verantwortliche befindet, und ist gemäß diesen auszulegen.

(d) b) Diese Vereinbarung kann von IntelliFinder A/S (dem „Datenverarbeiter“) geändert oder modifiziert werden, vorausgesetzt, dass der Kunde (der „Datenverantwortliche“) über solche Änderungen benachrichtigt wird.

Genehmigt von:

IntelliFinder A/S

Adna Dzafic
Operations & Privacy Officer

privacy@intellifinder.dk

Date: 21. Aug. 2024

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